3.3.2. Der Beschuldigte erklärte seinen Griff über den Mund von B. so, dass er dies aus Reflex gemacht habe, weil sie geschrien habe, er sei einfach erschrocken. Falls er ihr dabei auch die Nase zugehalten habe, so sei dies nicht absichtlich geschehen (UA act. 486 f.). Weiter führte er aus, dass, als er sich die Hose abgestreift habe, nach vorne auf B. gekippt sei (UA act. 488). B. selber schilderte den Vorfall so, dass sie geschrien habe und der Beschuldigte ihr dann mit der Hand den Mund zugehalten habe, es sei jedoch nicht lange gewesen und «einfach in blöder Position», auch etwas über die Nase, aber wohl aus Versehen (UA act. 418, 424 und 431).