zu einer Behinderung der Atembewegungen infolge Brustkorbkompressionen durch Knien, Sitzen oder Lehnen auf dem Oberkörper einer anderen Person, in Kombination mit einer Verlegung der Atemwege. Stauungsblutungen sind in der Regel höchstens ein bis zwei Tage nach dem schädigenden Ereignis nachweisbar. B. ist erst ca. 28 bis 30 Stunden nach dem Übergriff untersucht worden, weshalb es möglich erscheint, dass ein allfällig vorhandenes, initial deutlich stärker ausgeprägtes Stauungssyndrom bereits weitgehend abgeklungen war.