3.3. 3.3.1. Gemäss dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau vom 21. August 2019 (UA act. 354 ff.) wurden bei B. anlässlich der Untersuchung vom 12. August 2019 Stauungsblutungen in beiden Augenoberlidern festgestellt, welche bei der Nachuntersuchung vom 23. August 2019 fehlten. Diese Stauungsblutungen können einerseits durch das von B. angegebene Zuhalten von Mund und Nase erklärt werden. Andererseits ist in Anbetracht der Schilderungen von B. alternativ bzw. zusätzlich ein sog. «Burking» in Betracht zu ziehen. Dabei kommt es - 10 -