In einer Gesamtbetrachtung lässt sich somit zusammenfassend erstellen, dass es am 25. Februar 2019 am Morgen im Rahmen eines Streits, in welchem es um die Trennung ging, zu einem tätlichen Übergriff des Beschuldigten auf B. gekommen ist. Während der Beschuldigte B. mit beiden Händen Mund und Nase zugehalten hat, hat er gedroht, sie umzubringen.