Der Beschuldigte habe sich von ihr trennen wollen, habe jedoch gesagt, dass sie ihn nicht lassen würde und er nicht von ihr loskäme. Im Rahmen dieses Streits habe er sich auf sie gelegt und ihr mit den Händen Nase und Mund zugehalten, sodass sie keine Luft mehr erhalten habe. Währenddessen habe ihr der Beschuldigte gesagt, dass er sie umbringe (UA act. 700 f. und 745 ff.). Auch anlässlich ihrer Befragung an der Berufungsverhandlung konnte sich B. noch klar an den Vorfall vom 25. Februar 2019 erinnern, insbesondere daran, dass der Beschuldigte aus ihr unerklärlichen Gründen sehr wütend gewesen sei und ihr mit seiner Hand Mund und Nase zugehalten habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 5).