2. 2.1. Dem Beschuldigten wird im Anklagesachverhalt Ziff. 4 vorgeworfen, seiner damaligen Partnerin, B., am 25. Februar 2019 in der damaligen gemeinsamen Wohnung anlässlich eines Streits im Schlafzimmer mit seinen Händen Nase und Mund zugehalten zu haben. Diesen Griff habe er mindestens eine Minute aufrechterhalten, so dass B. Atemnot verspürt habe und es ihr schwindlig geworden sei. Währenddessen habe der Beschuldigte B. gegenüber geäussert, dass er sie umbringen werde, was diese ernst genommen habe. Dies habe der Beschuldigte zumindest in Kauf genommen und sich dadurch der Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 i.V.m. Art. 180 Abs. 2 lit. b StGB schuldig gemacht.