Gegenstand Sexuelle Nötigung, Gefährdung des Lebens, Drohung usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Beschuldigten am 11. Februar 2022 Anklage. 1.2. Am 11. April 2022 fällte das Bezirksgericht Rheinfelden folgendes Urteil: 1. Das Verfahren wird in Bezug auf die Vorwürfe - der Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 1 StGB, - des Hausfriedensbruchs gemäss Art. 186 StGB, - der Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 126 Abs. 2 lit. a StGB eingestellt.