- Serbische Identitätskarte, Reg. No. […], Personal No. […], kyrillische Schrift; - Serbischer Führerschein, lautend auf J., tt.mm.1975, Führerausweisnummer […]; - iPhone 8+, weiss, Rückseite beschädigt, schwarze Schutzhülle. Werden sie vom Beschuldigten nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft bei der Vorinstanz herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 4.2. Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden eingezogen: - Schraubenzieher; - Werkzeugtasche. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.