6B_1044/2019 vom 17. Februar 2020 E. 2.6). Der Beschuldigte wurde vom Kreisgerichts Chur am 12. Februar 1998 u.a. wegen mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs sowie Angriffs zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt und für 7 Jahre des Landes verwiesen. Das öffentliche Interesse an einer Wegweisung wiegt entsprechend hoch, zumal es sich bei der strafrechtlichen Landesverweisung in erster Linie um eine sichernde Massnahme handelt. Dem steht ein vergleichsweise geringes privates Interesse des Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz gegenüber.