Verschuldenserhöhend ist sodann das grosse Mass an Entscheidungsfreiheit, über das der Beschuldigte verfügt hat, zu berücksichtigen. Er verfügt zwar nach eigenen Angaben über Schulden von mehr als Euro 40'000.00 (Protokoll, S. 11). Ihn mögen somit zwar finanzielle Probleme geplagt haben, er befand sich aber nicht in einer akuten finanziellen Notlage. Vielmehr sei er – durch seine Arbeit vor der Haft – in der Lage gewesen, den monatlichen Zins zu bezahlen (vgl. Protokoll, S. 11). Es ist auch nicht ersichtlich, dass er aufgrund einer subjektiv als aussichtlos empfundenen Situation oder bloss unter dem Druck anderer Personen gehandelt hätte.