Straferhöhend wirkt sich die Art und Weise der Tatbegehung und damit einhergehend die Verwerflichkeit des Handelns aus. Es wurde ein ca. 60 cm grosses Loch in die Mauer des Einkaufszentrums gebohrt. Nach gewaltsamen Hochheben der Metalljalousien sowie dem Abkleben der -9- insgesamt vier Überwachungskameras mit schwarzem Klebeband hat der Beschuldigte angefangen, den ersten der drei Bankomaten abzuschleifen. Das Vorgehen war angesichts des verwendeten Klebebands und der verwendeten sowie bei der Flucht zurückgelassenen Werkzeuge organisiert sowie planmässig und es zeugt von einer hohen kriminellen Energie.