Der Beschuldigte weist zwei Vorstrafen auf. Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen vom 11. Juli 2017 wegen Fälschung von Ausweisen zu einer bedingten Geldstrafe von 21 Tagessätzen sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 300.00 und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 4. Mai 2018 wegen rechtswidriger Einreise sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Es ist eine massive Steigerung der Delinquenz hin zu Verbrechen festzustellen. Ob der Beschuldigte in der Zwischenzeit tatsächlich nicht mehr mit dem Gesetz -8-