Protokoll, S. 3) angegeben. In sich widersprüchlich ist weiter, dass der Beschuldigte aufgrund der Verhaftung von D. [ein paar -6- Tage vor dem Vorfall] die Verantwortung während Tagen über das Lokal gehabt bzw. übernommen habe, allerdings nach der angeblichen Feststellung des Aufbruchs des Zigarettenautomaten alles an diesen Herrn C. allein übertragen habe, da er – als Tourist – «andere Sachen» zu tun habe (Protokoll, S. 3 f., 6 f.).