Im Übrigen lässt sich auch dem Video keine Berührung des Zigarettenautomaten oder des Münzfachs entnehmen. Das Münzfach und damit die für die gesicherte DNA-Spur relevante Auszugskante hat sich jedenfalls nicht auf einem vom Beschuldigten erwähnten Tisch mit einem Jass-Teppich befunden, sondern ist vor dem Zigarettenautomaten auf dem Boden gelegen (vgl. Aktennotiz der Staatsanwaltschaft vom 12. September 2022; UA act. 127; vgl. die im Übrigen hinsichtlich der Lage des Münzfachs übereinstimmende Videoaufnahme, die vom Beschuldigten eingereicht wurde).