Protokoll, S. 3 f., 5 f.), da er sonst – er sei im Kosovo Polizist sowie Militärpolizist gewesen – Spuren verwischen würde (Protokoll, S. 6, 10). Erst vor Vorinstanz auf erneute, explizite Nachfrage des Gerichtspräsidenten unter Hinweis auf den Fundort der sichergestellten DNA-Spur an der Auszugskante sowie teilweise vor Obergericht hat der Beschuldigte erstmals ausgeführt, dass er bis am Abend im Lokal gewesen sei und Teile des Zigarettenautomaten, wovon sich einige auf dem Tisch befunden hätten, mit den Händen berührt haben könnte. Er glaube nicht, dass er etwas berührt habe, schliesse es aber nicht aus (VA act. 56; Protokoll, S. 4, 6).