2.3. 2.3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2019 im Lokal B. in Q. ein Zigarettenautomat aufgebrochen und 320 Zigarettenpackungen im Wert von Fr. 2'500.00 entwendet wurden. Umstritten ist, ob es der Beschuldigte gewesen ist. -4- 2.3.2. Mit der Vorinstanz ist erstellt, dass der Beschuldigte den Zigarettenautomaten aufgebrochen und die 320 Zigarettenpackungen entwendet hat: