3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 21. Juli 2022 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch von den Vorwürfen des Diebstahls sowie der Sachbeschädigung (Vorfall vom 14./15. Juli 2019), eine Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten und eine Reduktion der Dauer der Landesverweisung auf 5 Jahre. 3.2. Der Beschuldigte reichte am 23. April 2022 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 14. September 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung. 3.4. Mit freigestellter Stellungnahme vom 30. September 2022 replizierte der Beschuldigte.