2. Das Bezirksgericht Zofingen sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 7. April 2022 gemäss Anklage schuldig, verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, widerrief die mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 4. Mai 2018 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 60 Tagessätzen, verwies ihn unter Ausschreibung im Schengener Informationssystems (SIS) für 10 Jahre des Landes und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände sowie die Zivilklagen.