Die aktuelle menschenrechtliche Lage in Afghanistan ist prekär. Das SEM hat ab dem 11. August 2021 den Vollzug von Wegweisungen nach Afghanistan aufgrund der aktuellen Lage bis auf weiteres ausgesetzt. Im Rahmen einer prognostischen Beurteilung kann derzeit aber nicht hinreichend zuverlässig abgeschätzt werden, wie sich die Situation im für die Landeserweisung relevanten Zeitraum verändern wird. Entsprechend ist davon auszugehen, dass der völkerrechtlichen Verpflichtung des Non-Refoulement- Gebots sowie auch den Interessen des Beschuldigten genüge getan wird, - 14 -