Zur Integration in der Schweiz ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte kann sich auf Deutsch verständigen, hat diverse Praktika absolviert und schliesslich – erst vor kurzer Zeit – eine Arbeit als Mitarbeiter Landwirtschaft in R. gefunden, mit der er finanziell unabhängig geworden ist. Er unterhält freundschaftliche Beziehungen zu mindestens zwei Schweizer Familien. Das Mass der Integration des Beschuldigten ist nach dem Gesagten als (maximal) durchschnittlich zu bewerten, kann doch erwartet werden, dass bei einer Aufenthaltsdauer von sieben Jahren in der Schweiz eine Arbeitsstelle und Freundschaften gesucht und gefunden werden sowie die Sprache gelernt wird.