Berufungsverhandlung sei der Entscheid abhängig vom Ausgang des heutigen Verfahrens (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7 f.). Der Beschuldigte hat in der Schweiz verschiedene Praktika absolviert (Beilagen zur Berufungserklärung vom 27. Juli 2022). Seit diese ihm bewilligt wurde, hat er eine Festanstellung im Vollzeitpensum als Mitarbeiter Landwirtschaft bei AA. in R. (Arbeitsvertrag in den Beilagen zur Berufungserklärung vom 27. Juli 2022). Der Beschuldigte kann sich auf Deutsch verständigen, was sich anlässlich der Hauptverhandlung vor Vorinstanz sowie vor Obergericht zeigte (vorinstanzliches Urteil, E. 8.3; Protokoll Berufungsverhandlung).