2.5.2. Der Beschuldigte ist seit dem 20. Juni 2022 als Mitarbeiter Landwirtschaft bei AA. in R. festangestellt (Arbeitsvertrag eingereicht mit Berufungserklärung vom 27. Juli 2022). Es ist von einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 3'000.00 (resp. Fr. 3'250 inkl. 13. Monatslohn; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8 f.) auszugehen. Durch die neue Anstellung haben sich die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten verbessert, weswegen der Tagessatz im Gegensatz zum vorinstanzlichen Urteil zu erhöhen ist. Der Beschuldigte ist ledig und hat keine Kinder.