Die Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Urteils von CHF 8'541.95 seien inkl. der Kosten der amtlichen Verteidigung Herrn A. zu ¼ aufzuerlegen, wobei auf die Rückforderung beim Beschuldigten zu verzichten sei. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates. Ausserdem stellte er folgende prozessualen Anträge: Es seien folgende Dokumente zu den Akten zu nehmen: