2.4. Gegen dieses ihm am 7. April 2022 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 8. April 2022 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 13. Juli 2022 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 27. Juli 2022 stellte der Beschuldigte folgende Anträge: 1. Das Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 28.03.2022 sei in folgenden Punkten aufzuheben: Ziff. 2.1, 2.3 und 3 (Strafzumessung) Ziff. 4 (Landesverweisung) Ziff. 7 (Kosten) 2. Es sei wie folgt neu zu entscheiden: