- Mobiltelefon iPhone X, silbrig, IMEI 353040095351390 (mit Schutzhülle) III. Entstandene Untersuchungskosten (Art. 326 Abs. 1 lit. d StPO) Es sind bis anhin Untersuchungskosten in der Höhe von CHF 165.00 entstanden. IV. Anträge 1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. 2. Er sei in Anwendung der genannten Gesetzesbestimmungen sowie von Art. 34 StGB, Art. 42 Abs. 1 StGB, Art. 44 Abs. 1 StGB, Art. 47 StGB und Art. 42 Abs. 4 i.V.m. Art. 106 StGB zu verurteilen zu einer: