Zu kürzen ist zudem der vom Verteidiger veranschlagte Aufwand für die Berufungsverhandlung von 120 Minuten auf die tatsächliche Dauer von 70 Minuten (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung). Der zu entschädigende Aufwand für das Berufungsverfahren beläuft sich damit auf 8 Stunden und 4 Minuten und beträgt unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgesehenen Stundenansatzes von Fr. 220.00 (§ 9 Abs. 2bis AnwT) insgesamt Fr. 1774.65. Hinzu kommen die pauschalisierten (§ 13 AnwT) und praxisgemäss auf 3% zu veranschlagenden Auslagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7.7%, woraus eine auf gerundet Fr. 1'968.65 festzusetzende Entschädigung resultiert.