Ausserdem fehlt in solchen Fällen insofern der deliktische Sinnbezug, als dass ein Obdach für die menschliche Existenz notwendig und nicht nur im Hinblick auf die illegale Anwesenheit sinnvoll ist. Selbiges gilt für die Bereitstellung von Essen (vgl. ZÜND, a.a.O., N. 2 zu Art. 116 AIG).