Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 9. Juni 2022 bestätigte der Beschuldigte, dass er lediglich geholfen habe, das gelieferte Material in die Wohnung in Volketswil zu tragen. Die Bauarbeiten habe C. selbst vorgenommen. Ebenfalls bestätigte er, C. habe keinen Lohn bekommen und es sei auch nichts dergleichen vereinbart gewesen. Im Widerspruch zu früheren Aussagen gab er jedoch an, C. habe sich unwohl und nicht glücklich gefühlt und habe bereits vor Beendigung der Umbauarbeiten wieder nach Deutschland zurückgewollt (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 ff.).