4.2.2. Zur Frage der Arbeitstätigkeit von C. in der Wohnung in Volketswil sagte der Beschuldigte anlässlich seiner Einvernahme durch die Kantonspolizei und vor der Vorinstanz im Wesentlichen aus, jener habe in den Tagen vor der Verhaftung vom 25. Oktober 2020 damit begonnen, die Küche in der Wohnung auszubauen. Er habe jeweils um 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr mit der Arbeit begonnen und sei um 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr nachhause gekommen. Sie hätten alle zusammen dabei geholfen, altes Material zu entsorgen und die gelieferte Küche in die Wohnung zu transportieren, da C. nicht alles selbst habe tragen können. C. habe den Umbau nicht fertigstellen können, da die Polizei gekommen sei.