Daraufhin habe G. erzählt, dass C. seine Küche umgebaut hätte. Auf E.s Nachfrage hin habe er erwidert, er werde organisieren, dass C. auch ihr beim Küchenumbau in Volketswil helfen könnte (vgl. UA act. 16, Protokoll der Berufungsverhandlung S. 2 f.). Der Beschuldigte führte weiter aus, dass er in dieser Zeit mit C. selbst keinen Kontakt gehabt habe. G. habe ihm mitgeteilt, dass C. anreisen würde, um E. zu helfen. Schlussendlich sei er am 18. oder 19. Oktober 2020 mit seinem Fahrzeug von Deutschland in die Schweiz eingereist und zu ihm nachhause gekommen. Er habe ihm ein Bett angeboten, da C. ja seiner Freundin habe helfen wollen.