151 f., Protokoll Berufungsverhandlung S. 2). Zur Frage, wie es dazu gekommen sei, dass er C. während des angeklagten Zeitraums bei sich beherbergt habe, gab der Beschuldigte an, er sei etwa einen Monat zuvor mit seiner Freundin E. nach Deutschland gefahren, um G. zu besuchen. Sie seien mit dem Auto unterwegs gewesen und hätten ein türkisches Küchengeschäft mit Küchenmöbeln zu einem stark reduzierten Preis gesehen. Seine Freundin E. habe diese unbedingt kaufen wollen. Später hätten sie mit G. über geplante Umbauarbeiten in E.s Eigentumswohnung in Volketswil gesprochen. E. habe sodann die Küchenmöbel im Geschäft erwähnt. Daraufhin habe G. erzählt, dass C. seine Küche umgebaut hätte.