4.2. 4.2.1. Der Beschuldigte hat sich sowohl anlässlich seiner Einvernahme durch die Kantonspolizei Zürich am 27. Oktober 2020 als auch anlässlich seiner Befragungen an der Hauptverhandlung vom 3. September 2021 und an der Berufungsverhandlung vom 9. Juni 2022 im Wesentlichen übereinstimmend über die Geschehnisse vor und während des angeklagten Zeitraums geäussert. So sagte er jeweils aus, er kenne C. selbst nicht so gut. Es handle sich dabei um einen Kollegen seines guten Freundes G.. Beide würden in der Nähe von Duisburg wohnen. Er habe C. über die Jahre hinweg nur ein paar Mal gesehen (vgl. UA act. 14 f., Gerichtsakten [GA] act. 151 f., Protokoll Berufungsverhandlung S. 2).