der Wohnung der Mieterschaft F. in Volketswil festgenommen, da er dort Umbauarbeiten mutmasslich ohne eine entsprechende Arbeitsbewilligung vorgenommen hatte (vgl. UA act. 21 f.). Anlässlich seiner Befragung durch die Kantonspolizei Zürich sagte C. aus, dass er zwecks Vornahme dieser Arbeiten am Abend des 18. Oktober 2020 aus Deutschland in die Schweiz eingereist sei und bis zur Festnahme am 25. Oktober 2020 kostenlos beim Beschuldigten gewohnt bzw. übernachtet habe. Ebenfalls sagte er aus, dass er während dieser Zeit vom Beschuldigten kostenlos Essen und Benzingeld in der Höhe von Fr. 200.00 erhalten habe (vgl. UA act. 25).