1. Einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 90.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. 2. Einer Busse von CHF 1'000.00 Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen. 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 900.00 Rechnungsbetrag: CHF 1'900.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. -3-