Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erliess am 24. November 2020 gegenüber dem Beschuldigten den folgenden Strafbefehl: "Sachverhalt: Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts, Art. 116 Abs. 1 lit. a AIG Der Beschuldigte hat vorsätzlich gegen die Gesetzesbestimmungen verstossen, indem er einem Ausländer den rechtswidrigen Aufenthalt erleichtert hat.