Sie hielt anlässlich aller Einvernahmen fest, dass der Beschuldigte auf seinem E- Bike rechts an ihr vorbeigefahren sei, das rechte Bein gestreckt, das linke Bein angewinkelt und die linke Hand am Fahrradlenker gehabt habe und währenddessen mit der rechten Hand an seinem entblössten Penis manipuliert habe ("Schüttel-/Wedelbewegung"), wobei der Penis nicht erigiert gewesen sei. Sowohl der Penis wie auch die Hoden seien über den Hosenbund gestülpt gewesen. Insbesondere ist festzustellen, dass die Strafklägerin den Beschuldigten nicht übermässig belastet, was für eine Falschbeschuldigung sprechen würde.