4.4.3. Vor Obergericht gab der Beschuldigte an, dass er den ganzen Weg nachgefahren sei, sich aber nicht erinnern könne, dass es zu einer Begegnung gekommen sei oder ihm jemand nachgerufen habe (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 6). Im Übrigen bestätigte der Beschuldigte seine vor der Staatsanwaltschaft Baden und der Vorinstanz gemachten Aussagen.