4.4. 4.4.1. Anlässlich seiner Einvernahme vom 26. April 2021 bei der Staatsanwaltschaft Baden gab der Beschuldigte an, dass er am 10. April 2021 von seinem Wohnort mit dem E-Bike zum […] gefahren sei um dort […] zu holen (UA act. 19, Frage 12). Der Beschuldigte bestätigte, den [Weg] entlang gefahren zu sein (UA act. 21, Frage 26). An die genaue Uhrzeit könne er sich nicht mehr erinnern. Da es noch hell gewesen sei, könne eine Uhrzeit zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr stimmen (UA act. 19, Frage 12). Er könne sich den Vorwurf nur so erklären, als dass er sein Gemächt zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt gerichtet habe (UA act. 20, Frage 23; UA act.