4.3.3. Vor Obergericht gab die Strafklägerin ergänzend an, dass sie nicht gesehen habe, wie der Beschuldigte sein Geschlechtsteil aus der Hose genommen habe, es sei bereits draussen gewesen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3). Während des Vorgangs habe der Beschuldigte Blickkontakt zu ihr gehabt (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4). Im Übrigen bestätigte sie ihre vor der Staatsanwaltschaft Baden und der Vorinstanz gemachten Aussagen.