Die Bewegung habe er mit der rechten Hand gemacht, während die linke Hand am Lenker gewesen sei. Als ihn die Strafklägerin darauf angesprochen habe ("Geht es noch? Das ist nicht ihr ernst?", "Hey") habe sie keine Antwort erhalten (UA act. 25, Frage 10). 4.3.2. Anlässlich ihrer erstinstanzlichen Befragung vom 6. Januar 2022 bestätigte die Strafklägerin ihre bei der Staatsanwaltschaft Baden gemachten -6-