4.3. 4.3.1. Anlässlich ihrer Einvernahme vom 29. Juli 2021 durch die Staatsanwaltschaft Baden schilderte die Strafklägerin, dass der Beschuldigte ihr auf seinem E-Bike entgegengekommen und rechts an ihr vorbeigefahren sei. Während der Vorbeifahrt habe er sein Geschlechtsteil präsentiert und an diesem hantiert. Das linke Bein sei "oben" und das rechte Bein gestreckt gewesen. Der Gummizug sei offensichtlich unter die Hoden und den Penis gestülpt gewesen. Der Beschuldigte habe mit seinem – nicht erigierten und nicht beschnittenen – Penis wedelnde Bewegungen gemacht. Die Bewegung habe er mit der rechten Hand gemacht, während die linke Hand am Lenker gewesen sei.