3. 3.1. Gegen dieses dem Beschuldigten am 12. Januar 2022 zugestellte Urteil meldete dieser mit Eingabe vom 17. Januar 2022 Berufung an. Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten am 27. Juni 2022 zugestellt. Am 14. Juli 2022 erklärte er die Berufung und stellte dabei folgende Anträge: "1. Das Urteil des Präsidiums des Strafgerichts des Bezirksgerichts Baden vom 6. Januar 2022 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. A. sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."