a) der Gerichtsgebühr Fr. 2'000.00 b) der Anklagegebühr Fr. 800.00 c) den Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden Fr. 22.00 d) den Spesen Fr. 180.00 e) den Kosten für die Urteilsbegründung Fr. 200.00 Total Fr. 3'202.00 4.2. Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten im Gesamtbetrag von Fr. 3'202.00 auferlegt. 5. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen."