Am 10.04.2021, ca. 17:22 Uhr, fuhr der Beschuldigte als Lenker des Elektrofahrrads […] auf dem [Weg], Bereich zwischen [Strasse] und [Strasse] in S., an der rechten Seite der Strafklägerin C., […], vorbei, die zu Fuss unterwegs war. Der Beschuldigte war in Richtung der Geschädigten gedreht, hatte das rechte Bein gestreckt und das linke Bein angewinkelt. Die linke Hand hatte der Beschuldigte am Fahrradlenker und mit der rechten Hand manipulierte er an seinem entblössten Penis, wobei er nicht erigiert war. Der Beschuldigte handelte wissentlich und willentlich.