Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 17. September 2021 erliess die Staatsanwaltschaft Baden gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl (ST.2021.3533) mit folgendem Sachverhalt: "Sachverhalt Exhibitionismus (Art. 194 Abs. 1 StGB) Der Beschuldigte hat eine exhibitionistische Handlung vorgenommen.