4.5. Nach dem Gesagten erweist sich die Berufung des Beschuldigten diesbezüglich als unbegründet und ist abzuweisen. Gestützt auf Art. 375 Abs. 1 StPO ist eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 1 StGB anzuordnen. - 31 -