4.4.3. Weiter ergibt sich, dass die Kriminalprognose des Beschuldigten höchst ungewiss ist und sich eine gewisse Steigerung der Gefährlichkeit des Beschuldigten zumindest abzeichnet. So führte Dr. med. O. wie erwähnt aus, dass für eine zukünftige Zunahme der Fremdgefährdung Anzeichen der fortlaufenden Verschlechterung der Verhaltenskontrolle des Beschuldigten sprechen würden, was bei der Grunderkrankung des Beschuldigten bedauerlicherweise charakteristisch sei (UA act. 237.17 Ordner 1 Schachtel 5).