Weiter drohte er seiner Berufsbeiständin, C., bei einem Telefonat, bei welchem es um finanzielle Angelegenheiten ging, diese habe nun eine rote Linie überschritten und er werde sie kaputt machen, beim nächsten Aufeinandertreffen müsse die Polizei dabei sein (Zusatzantrag auf Anordnung einer Massnahme vom 14. Februar 2022, 1.2). Damit drohte er seinen Geschwistern und seiner Berufsbeiständin mit schwerer Gewalt gegen Leib und Leben, was eine Drohung mit schweren bzw. den schwersten Nachteilen darstellt und diese Personen in Verbindung mit seinem aggressiven Gebaren und der gesamten Vorgeschichte massiv in Angst und Schrecken versetzte und in ihrem