Dies entgegen dem Beschuldigten bzw. der amtlichen Verteidigung, die ausführte, dass eine Verbesserung der Legalprognose auch mit einer ambulanten Massnahme möglich sei, was wesentlich auf die Ausführungen im Gutachten von Dr. med. P. gestützt wurde. Diese führte in ihrem Gutachten aus, es empfehle sich dringend eine fachärztliche Behandlung mittels einer medikamentösen Therapie, Psychotherapie mit Schwerpunkt Krankheitseinsicht und Medikamentencompliance und einer sozialpsychiatrischen Behandlung (Tagesstrukturierung).