Mit Verfügung vom 15. Juni 2022 ordnete der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Bremgarten anstelle der Sicherheitshaft den vorzeitigen Massnahmenvollzug an. Mit Verfügung vom 8. August 2022 wurde ein eigenhändiges Haftentlassungsgesuch des Beschuldigten abgewiesen und er zurück in Sicherheitshaft versetzt. Faktisch hat infolge Weigerung des Beschuldigten noch keine forensisch-deliktorientierte Behandlung stattgefunden (vgl. Vollzugsbericht des Amts für Justizvollzug, Gefängnis Q. vom 14. Juli 2022 S. 2). Den Akten ist weiter zu entnehmen, dass der Beschuldigte gestützt auf die Einschätzung der zivilrechtlichen Gutachterin Dr. med.